Pflegeversicherung
Haben Sie oder einer Ihrer Angehörigen eine Pflegestufe? Wird die Person zuhause (nicht im Pflegeheim) gepflegt?
Wenn ja, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf „zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel“ bis zu einem Betrag von 31 € monatlich. Gemeint sind z.B. Einmal-Krankenunterlagen, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel für Flächen und Hände.
Neuerdings können wir für Sie bei der jeweiligen Pflegekasse eine Dauergenehmigung für diese Hilfsmittel beantragen, die Sie dann - wenn die Pflegekasse diese genehmigt - nur noch monatlich bei uns abrufen müssen. Sprechen Sie uns an!